Der Strafverteidiger
„Es gibt zwei Arten, sich gegen ein Urteil zu beschweren, Berufung und Revision. Der wichtigste Unterschied zwischen beiden besteht darin, dass die Berufung beim Landgericht läuft, die Revision beim Bundesgerichtshof. Ansonsten gibt es meines Wissens nach keinen großen Unterschied. Die große Gemeinsamkeit ist, dass beides nur dann ein Thema wird, wenn man einen uneinsichtigen Mandanten hat, der nicht hören will.“