Die Revisionsrichter
C: Ich hatte letztes Jahr mal eine Sache, da hat sogar der Angeklagte gemerkt, dass sein Verteidiger ganz schlecht war und hat das dann rügen lassen.
A: Schlecht sind doch fast alle Verteidiger, schließlich ist bei denen doch quasi Grundvoraussetzung für die Zulassung, dass sie kein Prädikatsexamen hinbekommen haben.
C: Wären sie gut, wären sie Richter.
A: So sieht das aus.
B: Aber dass das auch schon ihre ungebildeten Mandanten bemerken, das ist schon komisch.
C: Ach was, das hatte der neue Anwalt entdeckt.
A: Der Dreierjurist hat den Viererjuristen überführt.
C: (erhebt sich) Und dann kam der mit dem Prädikatsexamen (legt die eine Hand auf seine Brust) und hat geurteilt: Scheißegal. (setzt sich wieder) Dass der eigene Anwalt eine Pfeife ist, ist kein Revisionsgrund, sonst müssten wir ja hier 80 Prozent der Urteile aufheben